Her mit dem Stigma!

„Situationsanalyse und sozialpädagogische Diagnose ergeben ein klares Bild, das Frau X die Jugendliche Y bisher hervorragend unterstützt hat. Es ist nun an der Zeit, Y , die sich im Abnabelungsprozess von der Familie befindet, externe Unterstützung anzubieten, damit gleichzeitig Frau X zu entlasten und ihr wieder Freiraum für die eigene Weiterentwicklung zu schaffen. Die Unterstützung der Y erfolgt im Hinblick auf die von ihr zu erbringenden besonderen Leistungen beim Übergang in das Erwachsenen-Leben. Es besteht ein Anspruch auf Unterstützung gemäß §§ …….“

Ja!
Nach jahrelangem, kräftezehrendem Begleiten eines Kindes mit speziellem Betreuungsbedarf im familiären Miteinander,  bei der Erlangung von Alltagsfertigkeiten, Schule, Freizeit und gleichzeitiger Stärkung besonderer Fähigkeiten und Begabungen wären diese Worte Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung elterlicher ( hier alleinerziehender, berufstätiger ) Höchstleistung und gleichzeitig ein Signal an den jungen Menschen, dass es sich lohnt, ihm, der seinen Weg in die ‚Normalo-Welt‘ so mühsam finden muss, individuelle Orientierungshilfe anzubieten. image

Wären?
Unser Jugendamt ist wirklich o.k. Verständige und engagierte Mitarbeiter. Schnelle Bearbeitung. Eine für alle akzeptable und vorwärts weisende Maßnahme.

Aber….
Um den Anspruch auf Unterstützung zu begründen, müssen die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sein. Und dieses spricht von hilfebegründenden Defiziten. Bei den Eltern und Kindern. Worte wie Überforderung, Probleme usw. im amtlichen Bescheid brennen wie Feuer. Da kühlt auch der Gedanke, dass die beteiligten Sozialpädagogen das gar nicht so sehen, sondern eher Respekt vor dem, was wir geschafft haben, ausdrücken und eifrig dabei sind, sich auf unseren Kenntnisstand bzgl. Synästhesie, Hochsensibilität & Co zu bringen, nicht wirklich.

Schwarz auf weiß.
‚Ihr kriegt es nicht hin‘.
Der Preis, den Familien wie wir immer wieder zahlen müssen.

Da wundert es nicht, dass viele Familien den Gang zum Jugendamt scheuen.

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