Wer weiß, was In-Apps sind?
Ich auf jeden Fall bis vor kurzem nicht. Deshalb waren sie auch auf dem iPod meines Nachwuchses nicht gesperrt.
Das Spiel mit den allerliebsten Hündchen, die gepflegt und gehegt werden wollen, war vom
Taschengeld bezahlt.
Alles, was dann kam, wusste ich nicht, erlaubte es nicht und genehmigte ich auch nicht nachträglich: per In-App-Kauf für rund 800€ virtuelle Hundeknochen innerhalb von 2 Wochen mit drei Freundinnen, die ihrerseits je 800€ verjubelten, gekauft, um gemeinsam die schönste, tollste, niedlichste Hundepension und -zuchtstation aller Zeiten auf zu bauen.
Wer jemals eine App hoch geladen hat, weiß, wie schnell das gehen kann. Und da das bei diesem Spiel nicht so war, dachten die lieben Kinderlein, es habe nicht funktioniert und gleich noch einige Male drauf gedrückt. 4 x 100 Hundeknochen – wer‘ s noch nicht gemerkt hat: die Währung in diesem Spiel – innerhalb von 1 Minute bestellt…für die Kids nicht wirklich erkennbar, was sie da bestellen ……. Sage mir einer, dass das nicht Kalkül ist.
Was tun?
Geld einbehalten ging nicht mehr, da die Kreditkarte schon belastet war.
Trotzdem einfordern.
Da war man dann so freundlich, mir nahe zu legen mein Kind an zu zeigen.
So ein Blödsinn.
Drittanbieter anschreiben ( per Einschreiben mit Rückschein):
der sitzt zum Glück nicht in Taiwan und ist mehr als eine Briefkastenfirma.
Trotzdem : die könnten nix machen … blabla…solle mich an iTunes wenden.
iTunes hatte ich mit gleichlautendem kurzen Schreiben schon zur Rückzahlung aufgefordert (ebenfalls Einschreiben mit Rückschein ).
Die haben sich dann per Mail gemeldet, eine Rückfrage gehabt und dann die Forderung anerkannt.
Rückerstattung erfolgt selbstverständlich “ ausnahmsweise“.
Haha.
Wegen der in-Apps für Kinderspiele laufen in GB und USA schon Klagen.
Und in Deuschland gilt immer noch der Taschengeld-Paragraf :
§ 110 BGB : Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Kaufen unsere Süßen also was, dass den Rahmen des Taschengeldes sprengt, so muss der Kauf nachträglich genehmigt werden. Wie die Kids an die Mittel zum Kauf gekommen sind ist unerheblich.
Und in erster Linie eine erzieherische Herausforderung .
Bei Internet – Käufen gelten dann noch besondere Vorschriften wie z.b. die Widerspruchsfrist.
Eindeutig hier gar nicht erst eingeräumt….
Diese Schreiben hatten Erfolg:
1. Scheiben an iTunes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den oben genannten Zeitraum wurde meine xxxx-Card mit insgesamt xxxxx € belastet.
Ich bin mir keiner xxxxxxx In-App-Käufe der Firma xxxxxx bewusst.
Eine bei Internet-Geschäften erforderliche Belehrung über einen Vertragsabschluss mit Widerruffrist ist nicht erfolgt.
Ein wirksames Rechtsgeschäft ist nicht zustande gekommen.
Nur vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage widerrufe ich einen möglichen Vertag.
Ich fordere Sie auf, den oben genannten Betrag nicht einzuziehen oder, falls schon geschehen, meiner oben genannten xxxxx- Card gut zu schreiben.Sollte die Sache bis zum xxxxxxx nicht in diesem Sinne erledigt sein, werde ich nicht zögern die Verbraucherzentrale xxxxx sowie meinen Rechtsanwalt einzuschalten.
2. Schreiben an iTunes:
Dabei handelt es sich wohl um Einkäufe meiner minderjährigen Tochter . Sie darf aber nur im Rahmen ihres Taschengeldes Einkäufe von max. 1 Euro tätigen, wenn es sich um downloads handelt und auch nur bis zum Betrag von 3 Euro in der Woche.
Von den Einkäufen wusste ich nichts und sie sprengen ganz deutlich den o.g. Rahmen. Sie hat ihre Befugnisse überschritten und ich genehmige diese Rechtsgeschäfte nicht.
Vorsorglich fechte ich die Einkäufe an.
Falls man noch nicht gezahlt hat oder der Sproß in eine Abo-Falle getappt ist, kann auch dieses Musterschreiben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weiter helfen: lesen
Und nicht vergessen:
immer wieder diese Dinge mit den Kids thematisieren und ab und an schauen, was es so neues gibt bei App & Co ( auch wenn es einen selbst nicht immer interessiert).
Spart Nerven und im Ernstfall viel Geld.
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